274 Elvis-Songs im Visier der KI
Die Musik von Elvis ist Gegenstand eines Rechtsstreits, der eine grundsätzliche Frage der digitalen Gegenwart aufwirft: Dürfen Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke nutzen, um damit künstliche Intelligenz zu trainieren, ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber und ohne dafür zu bezahlen?
Am 23. Oktober 2026 reichten sieben Rechteinhaber gemeinsam beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California Klage gegen das Technologieunternehmen Anthropic PBC ein. Sie haben sich zusammengeschlossen, weil sie nach eigenen Angaben unterschiedliche Rechte an den betroffenen Musikwerken besitzen oder verwalten. Zu ihnen gehören Musikverlage, Trusts aus dem Umfeld der Familien Creatore und Aberbach, eine Privatperson sowie die EPE.
Im Mittelpunkt stehen 274 Songs, die Elvis aufgenommen hat. Die Kläger werfen Anthropic vor, die dazugehörigen Songtexte ohne Genehmigung gesammelt, gespeichert und für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Außerdem soll der Chatbot Claude geschützte Textpassagen wiedergeben oder neue Texte erzeugen, die den Originalen zu nahekommen. Uns liegt die vollständige, 28-seitige Klageschrift vor. Die Vorwürfe sind bislang noch nicht gerichtlich bestätigt. Anthropic weist die Anschuldigungen zurück und droht mit Gegenklage.
274 Elvis-Songs
Die Liste der betroffenen Werke befindet sich in einer Anlage zur Klageschrift. Sie enthält bekannte Titel wie „All Shook Up“, „Can’t Help Falling in Love“, „Don’t Be Cruel“, „If I Can Dream“, „A Little Less Conversation“, „Return to Sender“ und „(You’re The) Devil in Disguise“. Auch Songs wie „Farther Along“, „Run On“ und „If You Think I Don’t Need You“ sind aufgeführt. Die Klage betrifft die Rechte an den musikalischen Werken und ihren Texten – nicht die Verwendung seiner Original-Tonaufnahmen.
Wie sollen die Songtexte in die KI gelangt sein?
Anthropic entwickelt unter anderem den KI-Chatbot Claude. Solche Sprachmodelle werden mit großen Textmengen trainiert. Dabei lernen sie sprachliche Zusammenhänge, um später selbst Antworten und auch neue Texte formulieren zu können. Die Kläger behaupten, Anthropic habe dafür auch urheberrechtlich geschützte Songtexte verwendet. In der Klageschrift nennen sie verschiedene Quellen, darunter auch The Pile. Dabei handelt es sich um umfangreiche digitale Textsammlungen, die für das Training von KI-Systemen genutzt werden. Besonders ausführlich geht es um The Pile. Diese Sammlung enthält auch YouTube-Untertitel. Die Kläger verweisen auf Untersuchungen, nach denen sich dort unter anderem Texte von „Can't Help Falling in Love“ und „Don't Be Cruel“ finden. Sie beziehen sich auf Aussagen aus einem früheren Gerichtsverfahren. Anthropic habe dort eingeräumt, dass mindestens ein kommerziell veröffentlichtes Claude-Modell mit Daten aus YouTube-Untertiteln eines öffentlichen Datensatzes trainiert worden sei. Das belegt jedoch nicht, dass alle 274 Elvis-Texte tatsächlich in den Trainingsdaten enthalten sind. Die Kläger behaupten, dass die Werke auf verschiedenen Wegen in die Datensammlungen gelangt seien. Das muss nun für jeden einzelnen Titel geklärt werden!
Ein weiterer Vorwurf betrifft digitale Bücher aus nicht autorisierten Quellen. Anthropic soll Millionen solcher Bücher heruntergeladen haben. Die Kläger behaupten, dass sich darunter auch Veröffentlichungen befanden, in denen Texte der 274 Songs abgedruckt waren.
Geschützte Texte wurden dauerhaft gespeichert
Nach Darstellung der Kläger hat Anthropic nicht nur Texte für einzelne Trainingsläufe kopiert, sondern eine interne Sammlung angelegt, in der die Werke dauerhaft gespeichert wurden. Aus dieser Sammlung habe das Unternehmen jederzeit Material für neue KI-Modelle und andere Anwendungen verwenden können. Die Rechteinhaber sehen darin einen eigenständigen Urheberrechtsverstoß. Selbst wenn die Nutzung eines Werkes für einen bestimmten Trainingsvorgang rechtlich zulässig sein sollte, bedeute das ihrer Auffassung nach nicht, dass eine nicht lizenzierte Kopie dauerhaft für beliebige spätere Zwecke aufbewahrt werden dürfe.
Ein weiterer Vorwurf betrifft die Entfernung von Angaben zu Urhebern und Rechteinhabern. Dazu gehören etwa Namen der Komponisten, Musikverlage und Copyright-Vermerke. Die Kläger behaupten, Anthropic habe solche Informationen bei der Aufbereitung der Texte bewusst entfernt. Sie beziehen sich dabei auch auf ein dafür verwendetes Datenverarbeitungsprogramm namens „Newspaper“. Diese Angaben sind wichtig, weil sie erkennen lassen, wem ein Werk gehört und wer eine Nutzung genehmigen kann. Ob Anthropic sie tatsächlich gezielt und rechtswidrig entfernt hat, muss das Gericht klären.
Was Claude mit den Songtexten gemacht haben soll
Die Kläger behaupten außerdem, Claude könne geschützte Songtexte ganz oder teilweise wiedergeben und neue Texte erzeugen, die den Originalen zu ähnlich sind.
Dafür verweisen sie auf Beispiele aus anderen Musikrechts-Verfahren gegen Anthropic. In einem angeführten Fall soll Claude beim Umschreiben von Songs selbst eingeräumt haben, dass die Ergebnisse den Originalen sehr nahe kamen und deren Struktur sowie prägnante Elemente übernommen wurden.
Wichtig ist dabei: Die Klageschrift dokumentiert keinen solchen konkreten Test mit einem der 274 Elvis-Songs. Die Kläger leiten ihre Vorwürfe vielmehr aus den beschriebenen Datenbeständen und Beispielen aus anderen Verfahren ab. Sie behaupten, dass auch Elvis-Texte betroffen seien.
Anthropic selbst hat Schutzmechanismen eingebaut, sogenannte Guardrails, die verhindern sollen, dass Claude geschützte Inhalte ausgibt. Nach Darstellung der Kläger lassen sich diese Beschränkungen jedoch durch anders formulierte Anfragen umgehen. Auch das ist bislang nicht gerichtlich festgestellt.
Die Klage stützt sich auf drei rechtliche Vorwürfe:
Urheberrechtsverletzung: Anthropic soll die Songtexte ohne Genehmigung beschafft, kopiert, gespeichert und für das Training seiner KI verwendet haben. Auch die angebliche Wiedergabe geschützter Textpassagen wird angeführt. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen: Die Kläger berufen sich auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Dieses US-Gesetz schützt unter anderem technische Zugangsbeschränkungen. Anthropic soll solche Maßnahmen umgangen haben, um an geschützte Inhalte zu gelangen. Genannt werden beispielsweise Bezahlschranken und technische Sperren gegen automatisierte Zugriffe.
Entfernung von Copyright-Angaben: Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, Informationen über Komponisten, Verlage und Rechteinhaber aus den Texten entfernt oder verändert zu haben. Auch dafür enthält das US-Recht eigene Schutzbestimmungen.
Es geht also nicht nur um die Frage, ob KI-Unternehmen geschützte Werke zum Training verwenden dürfen. Auch die Beschaffung, Speicherung und spätere Wiedergabe der Inhalte spielen eine Rolle.
Die Kläger beziehen sich auf den Fall „Bartz v. Anthropic“. Dort hatten Autoren das Unternehmen wegen der Verwendung ihrer Bücher für das KI-Training verklagt. Das zuständige Gericht in Kalifornien befasste sich 2025 mit der Frage, wann eine solche Nutzung unter den Begriff „Fair Use“ fallen kann. Diese Regelung erlaubt im US-Recht unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Die Entscheidung fiel aber differenziert aus: Das Gericht bewertete die Verwendung rechtmäßig erworbener Bücher für das Training von KI-Modellen unter den konkreten Umständen als zulässig. Anders aber beurteilte sie die dauerhafte Speicherung illegal beschaffter digitaler Buchkopien in einer allgemeinen Sammlung. Die Kläger sehen gerade darin eine Parallele zu ihrem Fall. Anthropic könne sich ihrer Auffassung nach nicht pauschal auf „Fair Use“ berufen, wenn geschützte Songtexte ohne Genehmigung beschafft und dauerhaft gespeichert worden seien.
48,6 Millionen Dollar Schadensersatz
Die Rechteinhaber verlangen insgesamt 48.635.000 US-Dollar. Die Summe setzt sich aus drei Teilen zusammen: Urheberrechtsverletzungen 41.100.000 US-Dollar, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen 685.000 US-Dollar und Entfernung von Copyright-Angaben 6.850.000 US-Dollar. Für jedes der 274 Werke setzen die Kläger bis zu 150.000 Dollar wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung an. Hinzu kommen Forderungen von 2.500 Dollar pro Werk für die behauptete Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und 25.000 Dollar für die angebliche Entfernung von Copyright-Angaben.
Diese Beträge beruhen auf gesetzlichen Schadensersatzregelungen in den USA. Neben dem Geld verlangen die Kläger, dass Anthropic die weitere unberechtigte Nutzung der Werke unterlässt und nicht autorisierte Kopien beseitigt. Das soll nach ihrem Antrag auch interne Datensammlungen, Trainingsdaten und Server betreffen. Außerdem verlangen sie Auskunft über die verwendeten Daten und haben eine Entscheidung durch eine Jury beantragt. Anthropic hat die Anschuldigungen natürlich zurückgewiesen. Ein Unternehmenssprecher erklärte: „Wir weisen die Vorwürfe zurück und werden uns umfassend gegen die Klage zur Wehr setzen“.
Ein Rechtsstreit mit Bedeutung
Der Fall ist Teil einer größeren Auseinandersetzung zwischen Rechteinhabern und Entwicklern künstlicher Intelligenz. Für die Musikbranche geht es dabei um mehr als die Wiedergabe einzelner Texte. Musikverlage und Rechteinhaber vergeben Lizenzen und sorgen dafür, dass Songwriter und andere Berechtigte an der Nutzung ihrer Werke beteiligt werden. Werden Songs ohne Genehmigung für kommerzielle KI-Systeme verwendet, stellt sich die Frage, wie dieses Lizenzsystem künftig geschützt werden kann. Im Fall der 274 Titel aus Elvis' Repertoire geht es deshalb nicht nur um eine mögliche Geldzahlung. Die Kläger wollen grundsätzlich klären lassen, unter welchen Bedingungen geschützte Songtexte verwendet werden dürfen.
Quelle: Diverse

